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Monologe im Führerhauptquartier

Monologe im Führerhauptquartier, 18

Führerhauptquartier

auf 15. 9. 1941, nachts H/Fu.

Die Herrschaft des Untermenschentums 1918 erklärt sich daraus, daß auf der einen Seite der vierjährige Krieg einen starken Verlust bester Kräfte mit sich gebracht hatte, während andererseits das Verbrechertum im Mutterland gehegt war. Todesstrafen wurden so gut wie nicht verhängt. Es brauchten nur die Gefängnisse geöffnet zu werden, so hatte die revolutionäre Masse ihre Führung.[1]

Ich habe dem Reichsführer-SS Weisung gegeben, falls einmal mit inneren Unruhen zu rechnen sein sollte, alles aus der Welt zu räumen, was sich in den Konzentrationslagern findet; damit ist der Masse die Anführerschaft genommen.

Auch das alte Reich wußte im besetzten Gebiet eisern zuzugreifen; so sind Eisenbahnsabotage-Versuche in Belgien vom Grafen von der Goltz als Generalgouverneur damit geahndet worden,[2] daß er alle Dörfer im Umkreis von soundsoviel Kilometern hat niederbrennen lassen, nachdem die Bürgermeister erschossen, die Männer in Gefangenschaft gebracht und Frauen und Kinder abgeführt waren; so drei-, viermal und es ist nichts mehr vorgekommen. 1918 allerdings hat die Bevölkerung den zur Offensive marschierenden Kolonnen eine feindselige Haltung zum Ausdruck gebracht. Ich erinnere mich eines Ortskommandanten, der uns zugezischt hat: »Weitergehen!«, wie wir uns gegen Kerle, die uns die Zunge herausgestreckt haben, wenden wollten. Die Truppe wäre mit so etwas immer fertig geworden, aber die Juristen haben die Bevölkerung gegen die Truppe in Schutz genommen. Wie ich ihn hasse, diesen fiktiven Rechtsbegriff! Erst in Polen ist es vorgekommen, daß Juristen sich gegen die Truppe wenden wollten, die 60 Einwohner anliegender Straßen erschossen hatte als Entgeltung dafür, daß verwundete Deutsche dort niedergemacht worden waren.

Der Jurist eröffnet in solchem Fall ein Verfahren gegen Unbekannt, stellt eine Beweiserhebung an, bei der selbstverständlich nichts herauskommt, weil niemand dabei war; kennt man den Täter, so hütet man sich, einen Aktivisten zu verraten.

Sie begreifen nicht, daß in Notzeiten andere Gesetze gelten. Ich bin nur gespannt, ob sie den Burschen, der auf der »Bremen« aus reiner Lust am Feuer den Brand gelegt hat, zum Tode verurteilen werden. Ich habe Weisung gegeben, daß, wenn das nicht geschieht, der Kerl sofort erschossen wird.[3]

Der Staatsanwalt beantragt immer Todesstrafe, die Richter aber finden im Zweifel immer mildernde Umstände, so daß, wenn das Gesetz nebeneinander Tod, lebenslänglich Haft, Zuchthaus oder Gefängnis vorsieht, in der Regel auf Gefängnis erkannt wird.

An zweitausend Personen verschwinden jährlich spurlos, meist als Opfer von Sittlichkeitsverbrechern. Man weiß, daß es sich dabei um Gewohnheitsverbrecher handelt; aber sie werden von den Juristen gehegt, um nach einiger Zeit wieder losgelassen zu werden. Diese Untermenschen sind das Ferment der Staatsunterhöhlung. Sie unterscheiden sich im Typ in nichts von den Tieren, die sich in den Gefangenenlagern der Russen finden.

Die Juristen pflegen die Verantwortung für ihre Duldsamkeit auf den Gesetzgeber zu schieben; heute aber ist ihnen der Weg zur Härte bis zum Äußersten in jedem Falle freigegeben. Sie erkennen auf Gefängnis, weil da ihre Verantwortung geringer ist. Es fehlt ihnen der Mut.

Ein juristischer Wahnsinn ist, Menschen, die nicht gewillt sind, die Gesetze des Landes, in dem sie leben, zu respektieren, in den Genuß der Wohltaten gelangen zu lassen, die das Gesetz bietet.
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[1] Vgl. dazu das Gespräch vom 20. 8.1942, Dok. 177, in dem Hitler Reichsminister Thierack und Staatssekretär Rothenberger seine Auffassung über die Justiz im nationalsozialistischen Staat entwickelt.

[2] Colmar Frhr. von der Goltz, 1843-1916, 1914 Generalgouverneur in Belgien.

[3] Die »Bremen« – 51656 BRT – hatte unmittelbar vor Kriegsbeginn, am 30. 8. 1939 den New Yorker Hafen verlassen und am 6. 9. den sowjetischen Nordmeerhafen Murmansk angelaufen. Von dort war dem Schiff im Dezember der Durchbruch durch den Blockadering gelungen, am 12.12.1939 lief es in Wesermünde ein. 1940 wurde das Fahrgastschiff in Hamburg für das geplante Unternehmen »Seelöwe« als Truppentransporter umgebaut. Es lag danach am Columbuskai in Wesermünde und diente der Kriegsmarine als Wohnschiff. Am 16. 3. 1941 brannte es vollkommen aus. Den Brand hatte ein Schiffsjunge gelegt, der sich für eine Ohrfeige rächen wollte, die ihm ein Matrose gegeben hatte. Der Täter, obwohl noch nicht volljährig, wurde von einem Kriegsgericht zum Tode verurteilt und hingerichtet. Hitler hatte ein Gnadengesuch abgelehnt.